Gesundheitsprämie: zusätzlich 15 bis 20 Euro?

Die Gesundheitsprämie ist ein fester Krankenkassen-Beitrag, der von allen Kassenmitgliedern – unabhängig vom Einkommen - gezahlt werden muss. Nach aktuellen Planungen des Bundesministeriums für Gesundheit soll der einkommensabhängige Krankenkassen-Beitrag teilweise auf eine Gesundheitsprämie umgestellt werden. Für ihre Krankenversicherung müssten Krankenkassen-Mitglieder also zukünftig eine einkommensunabhängige Gesundheitsprämie und einen prozentualen Beitragssatz aufbringen. Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler strebt bereits zum 1. Januar 2011 an, die Reformpläne zu verwirklichen.

Spätestens bis zur parlamentarischen Sommerpause soll ein politisch durchsetzungsfähiges Konzept für eine Gesundheitsprämie vorliegen. Aktuelle Meldungen lassen darauf schließen, dass die Höhe der Gesundheitsprämie kassenindividuell bei 15 bis 20 Euro liegen wird. Ein sozialer Ausgleich soll gewährleisten, dass untere Einkommensgruppen nicht stärker als jetzt belastet werden. Äußerungen der Bundesregierung deuten darauf hin, dass das Konzept für eine Gesundheitsprämie auf einen erweiterten Zusatzbeitrag für alle Krankenkassen-Mitglieder hinausläuft. In jedem Fall wird es bei der Familienversicherung bleiben: Kindern und Ehepartner ohne eigenes Arbeitseinkommen sind kostenfrei mitversichert. Sie zahlen die Gesundheitsprämie nicht.

Ein Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler eine kleine Kopfpauschale in Höhe von rund 30 Euro einzuführen, war am Widerstand der CSU gescheitert. Offiziell war das damalige Modell von Rösler nicht vorgestellt worden, dennoch waren zahlreiche Details an die Öffentlichkeit durchgesickert.

So sollte die Gesundheitsprämie beim zurückgezogenen Rösler-Modell bei durchschnittlich 30 Euro liegen. Krankenkassen sollten die genaue Höhe der Gesundheitsprämie aber selbst festlegen können. Unabhängig vom jeweiligen Einkommen müsste jedes beitragspflichtige Kassenmitglied die Gesundheitsprämie bezahlen. Über eine Prämienfreiheit für Wehrpflichtige, Studenten, Hartz4-Empfänger und Grundsicherungsempfänger im Alter wurde jedoch spekuliert.

Als Ausgleich für die Belastung durch die Gesundheitsprämie sollte der Arbeitnehmer-Beitrag von 7,9 auf 7,3 Prozent reduziert werden. Ganz gestrichen werden sollte der kassenindividuelle Zusatzbeitrag, den einige Kassen von ihren Mitgliedern erheben. Für den Anteil der Arbeitgeber an der Krankenversicherung war eine Anhebung von 7,0 auf 7,3 Prozent im Gespräch. Von diesem Vorhaben hatte Rösler aber wieder rasch Abstand genommen.

Der Sozialausgleich für die Gesundheitsprämie sollte über den vom Einkommen abhängigen Krankenkassen-Beitragssatz erfolgen. Dazu sollte der Beitragssatz von nunmehr 7,3 Prozent in 5 bis 6 Schritten abgestuft werden. Abhängig vom Einkommen sollten also niedrigere Beitragssätze für die Versicherten gelten. Auf bis zu 5 Prozent sollte so der Krankenkassensatz sinken können. Mit zunehmendem Einkommen wäre in diesem Modell der Beitragssatz gestaffelt auf den Höchstwert von 7,3 Prozent gestiegen.

Welche Einkommensgrenzen die 5 bis 6 Beitragssatze genau bestimmen sollten, ist nicht berichtet worden. Wahrscheinlich ist nur, dass der Beitragssatz von 5 Prozent auf Einkommen unterhalb von 1000 Euro bezogen war. Versicherte hätten mit Einkommensbelegen die Einstufung in einen reduzierten Beitragssatz beantragen müssen. Einnahmen aus Kapital, Vermietung und Verpachtung sollten bei der Einstufung berücksichtigt werden.

Einnahmen aus Kapital, Vermietung und Verpachtung wären aber nur für die Einstufung in einen Beitragssatz relevant gewesen. Es sollte kein zusätzlicher Kassenbeitrag für die zusätzlichen Einnahmen fällig werden. Gerüchte wonach mit Einführung der Gesundheitsprämie die Beitragsbemessungsgrenze angehoben werden sollte, wurden vom Bundesgesundheitsministerium zurückgewiesen.



 
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