Die Gesundheitsprämie
Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP haben sich die Regierungsparteien auf die Einführung einer Gesundheitsprämie oder "Kopfpauschale" geeinigt. Konkrete Details zur Gesundheitsprämie fehlen allerdings im Vertragswerk. Mit der Einführung der einkommensunabhängigen Gesundheitsprämie soll das Beitragssystem grundlegend reformiert werden. Aktuell zahlen Arbeitnehmer 7,9 Prozent ihres Arbeitseinkommens als Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. Dazu kommt eine Arbeitgeber-Beteiligung von 7,0 Prozent des Arbeitseinkommens. Zusätzlich können Krankenkassen von ihren Mitgliedern einen Zusatzbeitrag erheben.
Mit der Gesundheitsprämie soll ein einkommensunabhängiger Krankenkassen-Beitrag eingeführt werden. Die Gesundheitsprämie wäre also für alle Krankenkassen-Mitglieder gleich hoch. Lange ist davon ausgegangen worden, dass die Bundesregierung den prozentualen Arbeitnehmeranteil komplett auf einen Pauschalbetrag umstellen möchte. Dazu wäre - je nach Modell - eine Prämie von 150 bis 230 Euro und viele Milliarden an Steuermitteln notwendig gewesen. Mittlerweile ist aber klar, dass es eine „kleine Gesundheitsprämie“ geben wird. Zunächst war eine Teilprämie von 30 Euro im Gespräch, mittlerweile spricht das Bundesministerium für Gesundheit von einem Betrag von 15 bis 20 Euro.
Mit der kleinen Gesundheitsprämie wird der prozentuale Arbeitnehmer-Beitragssatz mit der Gesundheitsprämie – also einem festen Euro-Betrag – ergänzt. Als Ausgleich für den Zusatzbetrag wäre eine Absenkung des prozentualen Krankenversicherungs-Beitrags denkbar. Auch die kassenindividuellen Zusatzbeiträge, die manche Kassen einfordern, sind auf der Streichliste des Bundesgesundheitsministeriums. Um Bezieher geringer Einkommen mit der Gesundheitsprämie nicht zu überfordern, soll es einen Sozialausgleich geben.
Galt es lange Zeit als sicher, dass der Sozialausgleich durch eine Prämien-Reduzierung oder Erstattung erfolgt, gingen die Pläne des Bundesgesundheitsministers zuletzt in eine andere Richtung. Nicht über die Höhe der Gesundheitsprämie, sondern über den prozentualen Arbeitnehmerbeitrag könnte ein Sozialausgleich erfolgen. Dazu war überlegt worden den Beitragssatz je nach Höhe des Einkommens, stufenweise auf bis zu 5 Prozent abzusenken.
Für den Arbeitgeber-Anteil an der gesetzlichen Krankenversicherung hatte das Bundesministerium für Gesundheit eine Erhöhung ins Spiel gebracht. Dies wurde mittlerweile aber wieder zurückgenommen. Inwieweit mit der Gesundheitsprämie eine dauerhafte Festsetzung des Arbeitgeber-Anteils verbunden sein soll, ist nicht geklärt. Die Abkopplung der Lohnnebenkosten von den Steigerungen im Gesundheitssystem war ein erklärtes Ziel der Bundesregierung. Daher kann durchaus damit gerechnet werden, dass Beitragssteigerungen künftig nicht mehr auf Arbeitnehmer- und Arbeitgeber verteilt werden, sondern auf die Gesundheitsprämie der Krankenkassen-Mitglieder aufgeschlagen werden.
Unverändert soll die beitragsfreie Mitversicherung (Familienversicherung) von Kindern und Ehepartnern ohne eigenes Arbeitseinkommen bleiben. Übrigens: In der politischen Diskussion wird der von der Bundesregierung bevorzugte Begriff der Gesundheitsprämie häufig durch den Begriff "Kopfpauschale" ersetzt.
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